Was bedeutet der Begriff “lebensmittelecht”?

Lebensmittelecht bedeutet, dass ein Material in Zusammenhang mit Lebensmitteln verwendet werden darf. Lebensmittelechte Materialien sind nicht gesundheitsschädigend und verändern die Zusammensetzung, den Geruch und Geschmack der Lebensmittel nicht.

Der Begriff „Lebensmittelecht“ wird meist umgangssprachlich verwendet. Der offizielle Begriff für lautet „lebensmittelkonform“ bzw. „Lebensmittelkonformität“.

Welche gesetzlichen Regelungen für die Lebensmittelkonformität von Verpackungen gibt es?
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für lebensmittelkonforme Verpackungen?

Alle Materialien, die in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen können müssen auf Lebensmittelkonformität geprüft werden.

Die Rahmenbedingungen werden von der Europäischen Union in der Verordnung (EG) 1935/2004 festgelegt. Die Rahmenverordnung für Lebensmittelkonformität gilt nicht nur für Kunststoff, sondern für alle Verpackungsmaterialien, die im Lebensmittelbereich eingesetzt werden. Papier, Karton, Styropor, Aluminium, Glas etc. müssen ebenso der Verordnung entsprechen.

Die Rahmenverordnung 1935/2004 regelt die allgemeinen Anforderungen, Kennzeichnungen, Konformitätserklärungen und Rückverfolgbarkeit der Produkte.

Diese besagt, dass von Materialien, die in den Kontakt mit Lebensmitteln kommen keine bzw. nur geringe Mengen an stofflichen Bestandteilen auf die Lebensmittel übergehen dürfen.

Das Übergehen von stofflichen Bestandteilen der Verpackung auf die Lebensmittel wird als Migration bezeichnet. Die Migration muss so gering sein, dass:

  • die menschliche Gesundheit nicht gefährdet wird.
  • sich die Zusammensetzung der Lebensmittel nicht unvertretbar verändert.
  • die Lebensmittel in Geruch und Geschmack nicht beeinträchtigt sind.

Der Rahmenverordnung untergestellt sind EU-weite Einzelmaßnahmen (materialspezifische Verordnungen), die Verordnung für GMP (Good Manufacturing Practice) 2023/2006 sowie nationale Einzelmaßnahmen.

EU Verordnungen Lebensmittelkonformität

Welche gesetzlichen Regelungen für die Lebensmittelkonformität von Kunststoffen gibt es?

Neben der Rahmenverordnung 1935/2004 gibt es weitere EU-Einzelmaßnahmen für verschiedene Materialien. Eine dieser Einzelmaßnahmen ist die EU-weite Kunststoffverordnung 10/2011. Diese regelt die Konformität von Kunststoffen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.

In der Verordnung werden Anwendungsbereich, Verkehrsfähigkeit, Prüfung und Dokumentation der Materialien geregelt.

Die gesamte Kunststoffverordnung 10/2011 finden Sie hier >>

Wie werden Kunststoffe auf Lebensmittelkonformität geprüft? Was bedeutet „Migration“ in Zusammenhang mit Lebensmittelkonformität?

Ein wichtiger Teil der Kunststoffverordnung 10/2011 ist die Prüfung von Kunststoffen, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen.

Mit Hilfe von sogenannten Simulanzien werden die Eigenschaften von verschiedenen Lebensmitteln nachgebildet. Es gibt sechs Lebensmittelsimulanzien:

  • A: Ethanol (10 %)
  • B: Essigsäure (3 %)
  • C: Ethanol (20 %)
  • D1: Ethanol (50 %)
  • D2: pflanzliches Öl
  • E: Tenax (Feststoff)

Durch unterschiedliche Zusammensetzung dieser Simulanzien können die Eigenschaften verschiedener Lebensmitteln nachgeahmt werden. Das Material kann so auf Lebensmittelkonformität getestet werden, ohne echte Lebensmittel zu verwenden.

Bei der Prüfung auf Lebensmittelkonformität wird stets die Migration bestimmter Stoffe in das Lebensmittel (bzw. Lebensmittelsimulanzie) gemessen. Bei der Prüfung wird zwischen Gesamtmigration und spezifischer Migration unterschieden.

Food Contact Material (FCM)

In der Verordnung 10/2011 sind sogenannte FCM gelistet. Diese Materialien dürfen für die Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden. Für FCM gilt immer ein spezifisches Migrationslimit, welches eingehalten werden muss.

Gesamtmigration (Overall Migration Limit OML)

Die Gesamtmigration misst die gesamte Menge an chemischen Stoffen, die in das Lebensmittel migrieren bzw. migrieren dürfen. Der Grenzwert hierfür ist 10 mg/dm² oder 60 mg/kg.

Spezifische Migration (Specific Migration Limit SML)

Bei der spezifischen Migration wird die Migration definierter Stoffe in das Lebensmittel gemessen. Für alle in der Verordnung 10/2011 genannten Stoffe gibt es einen Maximalwert, der nicht überschritten werden darf. Die spezifische Migration wird in mg/kg des Lebensmittels angegeben.

Welche Kunststoffe sind lebensmittelecht?

Es gibt eine Vielzahl an lebensmittelkonformen Kunststoffen. FRIES verwendet für die lebensmittelechten Verpackungen wie Dosen, Eimer, Kanister und Fässer die Materialien HD-PE (High Density Polyethylen), PP (Polypropylen) und PE (Polyethylen).

Was ist in der GMP (Good Manufacturing Practice) 2023/2006 Verordnung geregelt?

Die GMP Verordnung 2023/2006 regelt die Anforderungen für alle Bereiche und Stufen der Produktion im Bereich der Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika. Die GMP dient als Richtlinie für die Qualitätssicherung der Produktionsabläufe. Ein GMP-konformes Qualitätsmanagement beinhaltet:

  • Qualifikation der Mitarbeiter
  • Prüfung der Ausrüstung
  • Regelmäßige Prüfung von Prozessen
  • Qualitätskontrollen
  • Rückverfolgbarkeit
  • Risikomanagement
  • Dokumentation und interne Audits

Was ist das Symbol für Lebensmittelkonformität?

Das bekannte Symbol mit Glas und Gabel ist die EU-weit gültige Kennzeichnung für Lebensmittelkonformität. Damit wird bestätigt, dass Lebensmittel problemlos in Kontakt mit dem verwendeten Material kommen dürfen. Dieses Symbol kommt ergänzend zum Einsatz, falls nicht eindeutig erkennbar ist, dass die Verpackung für den Einsatz mit Lebensmitteln geeignet ist.

Das Symbol befindet sich meist auf den Verpackungen, Etiketten oder Gegenständen selbst.

Symbol Lebensmittelkonformität Lebensmittelecht

Was ist eine Konformitätserklärung und wer stellt diese aus?

In der Konformitätserklärung erklärt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht, also konform ist. Die Konformitätserklärung wird als Dokument in jedem Prozessschritt der Herstellung weiter gereicht.

Der Endverbraucher erhält keine Konformitätserklärung. Ein Konsument in der EU muss sich darauf verlassen können, dass das gekaufte Produkt alle Kriterien für einen bestimmungsgemäßen Einsatz mit Lebensmitteln erfüllt.

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